Babyjogger beim Marathon nicht erlaubt

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Babyjogger beim Marathon nicht erlaubt

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens der neuen Streckenvermessung für den 11. Ford Köln Marathon hat der Deutsche Leichtathletikverband (DLV) u. a. darauf hingewiesen, dass das Mitführen von Babyjoggern bei den Wettbewerben des 11. Ford Köln Marathon nicht gestattet ist.

Da es sich beim Ford Köln Marathon um eine Straßenlaufveranstaltung handelt, gelten die Bestimmungen des DLV uneingeschränkt. Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass ein freies Laufen, so wie es der DLV für einen Straßenlauf wie den Marathon vorsieht, mit Babyjogger nicht gegeben ist. Außerdem spricht die mögliche Gefährdung anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen das Mitführen von Babyjoggern. Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer um Verständnis.

Nachzulesen ist dies hier.